Schadengutachten

Sie hatten einen Unfall/Schaden an dem Sie nicht Schuld sind.

Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen Gutachter Ihrer Wahl zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Die Versicherung selbst, hat hier kein Mitspracherecht. Ob das Fahrzeug tatsächlich repariert wird spielt hier ebenfalls keine Rolle.

Ist die Schuldfrage geklärt und Sie tragen keine Schuld werden die Kosten für das Gutachten von der regulierenden Versicherung übernommen. Bei Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Wir beraten Sie im Vorfeld immer kostenlos und teilen Ihnen mit, ob die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll ist und wer die Kosten hierfür trägt.

Unsere Gutachten enthalten alle für die Schadenabwicklung erforderlichen Werte wie u.a.:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Reparaturdauer
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wiederbeschaffungsdauer