Als Beteiligter eines Unfallschadens ist es unabdingbar, zur Beweissicherung und der Ermittlung der Schadenhöhe ein Gutachten erstellen zu lassen. Dies erfolgt auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Lassen Sie sich nicht Ihrer Rechte berauben. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft. Es existieren keine aussagekräftigen Lichtbilder und es werden keinerlei Aussagen über eine etwaige Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Ausfallzeiten werden ebenso wenig beziffert wie Wiederbeschaffungswert, oder Restwert. Sollte es wirklich in Ihrem Interesse sein, die Wertermittlung dieser sehr wichtigen Parameter dem Versicherer des Unfallgegners zu überlassen?