Das Wichtigste vorweg:
Grundsätzlich bezahlt immer der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Sachverständigenkosten.
Ihre Rechte:
- freie Wahl des Sachverständigen
- freie Wahl der Werkstatt
- Anwalt Ihres Vertrauens
- Einen Mietwagen während der Reparatur oder Entschädigung für den Nutzungsausfall
- Reparatur, soweit die Kosten hierfür den Wert des Fahrzeuges nicht
um 30% übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges
ersetzt.
Wichtig für Sie:
- Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls niemals der Versicherung des Unfallgegners
- Vorsicht vor „Schadenmanagement“ der Versicherung – treffen Sie mit
der Versicherung des Gegners keine Vereinbarung über die Wahl der
Werkstatt oder des Sachverständigen.
Unser Tipp:
Niemals zuerst mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen
und Kontaktaufnahme der gegnerischen Versicherung ablehnen. Nur so
schützen Sie sich vor „einseitiger“ Beratung, die nicht Ihre Interessen,
sondern die Interessen Ihres Unfallgegners (Versicherers)
verfolgen. Ein Schadensgutachten ist unerlässlich, wenn Sie mit der
Versicherung einen Schaden abwickeln möchten.